Die Selbständigkeit in Form eines Wahlarztes erlangt in Österreich immer größerer Beliebtheit. Neben der Flexibilität und der Vereinbarkeit mit einer Spitalstätigkeit lcokt auch die einfach Umsetzbarkeit viele Ärzte zur Niederlassung als Wahlarzt.

Arztsoftware für Wahlarzt teaser image

Was unterscheidet den Wahlarzt vom Kassenarzt?

Die Tätigkeit als Wahlarzt ist ein Spezifikum, das das Ärztegesetz in Österreich ermöglicht. Jeder Arzt, der das Recht zum selbständigen Praktizieren Arzt (ius practicandi) besitzt kann sich als Wahlarzt niederlassen und einer selbständigen ärztlichen Tätigkeit nachgehen.

Der Wahlarzt hat dabei keinen aufrechten Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen und kann somit die erbrachten Leistungen auch nicht direkt mit Sozialversicherungsträgern abrechnen. Die Abrechnung der medizinischen Leistungen des Wahlarztes erfolgt immer direkt mit dem Patienten. Aus diesem Grund ist der Wahlarzt auch grundsätzlich frei in der Wahl der Höhe seiner Tarife für die erbrachten medizinischen Leistungen.

Im Unterschied zum Privatarzt (in Deutschland) kann der Patient jedoch die Rechnungen eines Wahlarztes in Österreich bei seiner jeweiligen Krankenkasse einreichen und erhält bis 80% der Kosten ersetzt, die die Kasse einem Vertragsarzt für die jeweilige medizinische Leistung bezahlen würde. Aus diesem Grund orientieren sich die Honorarkataloge vieler Wahlärzte an den Tarifen der Sozialversicherungen für Kassenvertragsärzte.

Viele Wahlärzte in Österreich führen die Bezeichnung _“Wahlarzt für alle Kassen” - dies soll zum Ausdruck bringen, dass ein Patient unabhängig von seiner konkreten Krankenversicherung berechtigt ist, die Honorarnote des Wahlarztes zur Kostenerstattung einzureichen.

Als Relikt der Vergangenheit haben manche Wahlärzte in Österreich auch einen Vertrag mit den sogenannten “kleinen” Kassen. Das bedeutet, dass der Wahlarzt mit bestimmten Kassen direkt verrechnen kann und nur für Patienten, die bei einer Gebietskrankenkasse versichert sind, als Wahlarzt auftritt.

Erstmals in rechtlichem Kontext tritt der Begriff Wahlarzt in Österreich im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzt (ASVG), das im Jahr 1965 erlassen wurde und die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung regelt, auf. In diesem Gesetz wurde bereits definiert, dass ein Versicherter auch die Leistungen eines Wahlarztes in Österreich in Anspruch nehmen kann und ein Recht auf Kostenersatz in Höhe des Betrags erhält, der einem Vertragspartner bei Inanspruchnahme der gleichen Leistung entstanden wäre.

Während einer Sparwelle bei den Kostenträgern in den 1990er Jahren änderten die Sozialversicherungen ihre Ersatzpolitik dahingehend, dass nur mehr 80% des jeweiligen Kassentarifs für eine Leistung erstattet werden. Als Begründung für diese Reduktion der Leistung führten sie einen erhöhten Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung an.

Wahlärzte in Österreich

Inzwischen sind in Österreich bereits an die 9000 Mediziner als freiberufliche Wahlärzte im niedergelassenen Bereich tätig. Während die Anzahl an Kassenmediziner - also niedergelassenen Ärzten mit Kassenvertrag - in verschiedenen Bereichen sogar gesunken ist, stieg die Anzahl an Wahlärzten während der letzten Jahre kontinuierliche an.

Arztsoftware für Wahlärzte?

Warum unterscheiden sich die Anforderungen von niedergelassenen Medizinern mit Kassenvertrag von jenen der Wahlärzte bei der Wahl der besten Arztsoftware?

Vertragsärzte werden seit vielen Jahren von den Krankenkassen zur elektronischen Übermittlung der erbrachten Leistungen gezwungen. Der Vertragsarzt hat also gar nicht die Wahl, ob er eine Softwar einsetzt oder nicht, während dem Wahlarzt die Verwendung einer Software an sich schon frei gestellt ist. Der Wahlarzt kann seine medizinische Dokumentation nach wie vor auch auf einer Patientenkartei in Papierform durchführen - solange die im Ärztegesetz geforderte Sorgfalt und anderen Anforderungen erfüllt sind.

Also kann der Wahlarzt die Entscheidung, welche Arztsoftware er einsetzen möchte, damit ganz einfach beantworten: keine?!

Theoretisch ja … aber ….

Abhängig vom Patientenaufkommen, beschleunigt der Einsatz einer Arztsoftware auch in der Wahlarztordination die administrativen Prozesse. Insbesondere, da Patienten vom Wahlarzt eine intensive medizinische Betreuung fordern - die vielfach im Bereich der Kassenmedizin wirtschaftlich einfach nicht möglich ist.

Aus diesem Grund tut der Wahlarzt gut daran, die eigenen Organisationsprozesse so schlank und effizient wie nur irgendwie möglich zu gestalten, um möglichst viel Zeit direkt mit dem Arzt-Patienten-Gespräch verbringen zu können.

ELGA, eImpfpass, eMedikation, eÜberweisung - Arztsoftware für Wahlärzte über die Hintertür?

Neben privat unterhaltenen Netzwerken zum Austausch von medizinischen Befunden wie etwas das “Datennetz der Medizin” - DAME treten in den letzten Jahren immer mehr digitale Systeme der staatlichen Krankenkassen auf den Plan.

Was vor einigen Jahren mit dem verspäteten Release der digitalen Patientenakte (vulog ELGA) begann wurde um weitere Services wie eMedikation und eÜberweisung ergänzt. Die Corona-Welle beschleunigte diese Prozesse noch weiter und so wurde in einem - für das Gesundheitswesen - Hochgeschwindigkeitsverfahren auch der digitale Impfpass (eImpfpass) umgesetzt.

Alle diese Services und Digitalisierungsmaßnahmen im niedergelassenen Bereich laufen über das bestehende “eCard-System” - mit Anbindung über die GINA-Box. Die GINA-Box ist erforderlich, um sich mit diesem speziellen Gesundheitsdatennetz verbinden zu können.

Vertragsärzte müssen dieses System verwenden, um die Abrechnungsdaten digital an die Träger der Krankenkassen übermitteln zu können. Wahlärzte haben aktuell noch keine Verpflichtung an dem eCard System teilzunehmen. Fraglich ist jedoch, ob mit all den eServices nicht eine defacto Verpflichtung für Wahlärzte kommt. Denn wenn verpflichtende Impfungen nicht (oder nur ausgesprochen umständlich) in den eImpfpass eingetragen werden können, wird der Patient eher einen Kassenarzt aufsuchen.

So kann es sein, dass Wahlärzte auch aufgrund der Anbindung an das eCard System eine Arztsoftware einsetzen müssen, da die direkten Benutzer-Schnittstellen über die GINA-Box alles Andere als benutzerfreundlich sind.

Terminplanung, Kundenbindung mittels Arztsoftware

Was bei Wahlärzten auch schon vor der Einführung von speziellen Coronamaßnahmen Gang und Gebe war, ist die Vergabe von Terminen für Patienten. Da keine oder nur eine sehr geringe Wartezeit auch bislang immer ein gutes Argument war, warum Patienten lieber einen Wahlarzt als einen Kassenarzt aufsuchen, ist der Wahlarzt auf bestmögliche Unterstützung bei der Terminplanung durch seine Arztsoftware angewiesen.

Ein wesentliches Feature einer Arztsoftware für Wahlärzte ist, wenn die Software parallel zur Verwaltung von Terminen auch die Verwaltung von Wartelisten für Patienten, die bereits in der Ordination sind, ermöglicht.

Da erweiterte Gesundheitsleistungen, wie etwa eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung oft zum Leistungsspektrum von Wahlärzten gehören, ist eine regelmäßige Patientenkommunikation ein wichtiger Baustein einer erfolgreichen Wahlarztordination. Hier ermöglicht eine gute Arztsoftware einen schnellen Einblick bzw. Vorschläge für Patienten, die zu einer wiederholenden Untersuchung eingeladen werden sollten.

Fazit Arztsoftware für Wahlärzte

Man kann also folgendes Fazit über die Sinnhaftigkeit von Arztsoftware für Wahlärzte ziehen: Eine explizite Pflicht zur Verwendung einer Arztsoftware besteht für Wahlärzte nicht. Doch profitieren Wahlärzte vom Einsatz einer Arztsoftware in vielseitiger Hinsicht - auch wirtschaftlich.

Die Zukunft bringt möglicherweise eine Quasi-Verpflichtung zur Nutzung einer Arztsoftware auch für Wahlärzte mit. Aus diesem Grund macht es Sinn, die medizinische Tätigkeit im niedergelassenen Bereich auch als Wahlarzt gleich von Beginn an mit der Unterstützung durch ein Arztsoftwareprodukt zu starten.

Doch bietet sich für den Start der eigenen Ordination ein modulares System wie die Arztsoftware doctory.at besonders gut an. Hier können Wahlärzte mit einer kostenlosen Variante der Arztsoftware beginnen und diese später erweitern, wenn das Patientenaufgebot in der Ordination ansteigt.

In unserem Blogbeitrag “Der Weg zur eigenen Ordination” gehen wir im Allgemeinen auf das Thema Selbständigkeit von Medizinern und die Tätigkeit im niedergelassenen Bereich im Vergleich zum Klinikbereich ein.

Dr. Bernhard J. Mayr, MBA

Autor: Dr. Mayr bringt seine langjährige Erfahrung aus der Softwareentwicklung und dem Vertrieb von Softwareprodukten ein.